…willst Du mit uns Angeln?
Aufnahmebedingungen
Folgende Unterlagen werden für die Mitgliedschaft benötigt:
- gültigen Fischereischein und/oder Sportfischerprüfung,
- Die Beiträge für deine Mitgliedschaft findest du hier
- Jedes Mitglied nimmt am Einzugsverfahren teil.
- Unser Angelverein zieht um den 1. November des laufenden Jahres die Jahresgebühren für das nächste Jahr ein und verschickt Mitte/ Ende Dezember des laufenden Jahres die Gebührenmarken incl. der erforderlichen Erlaubniskarten fürs kommende Jahr. Bei Rücklastschriften ruht die Mitgliedschaft sofort.
- Konnten Vereinsbeiträge nicht bis zum 31.12. eines laufenden Jahres eingezogen werden oder bei Aufforderung des Vorstands vom Mitglied nicht bezahlt werden, ist die Mitgliedschaft ab dem 01.01. des darauf folgenden Jahres automatisch beendet.
- Der Vorstand kann in Verdachtsfällen, z.B. bei Urkundenfälschung, die gesamten Kopien des Antragsstellers an die Fischereibehörde weiterleiten, zwecks Prüfung der Echtheit.
- Sollte eine Fälschung der Unterlagen vorliegen, ist die Mitgliedschaft sofort beendet und die gezahlten Beiträge werden vom Verein nicht zurückerstattet.